Arbeitsrecht

Tätig ist die Kanzlei im Bereich des Individualarbeitsrechts in dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeitsvertrag, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutz, Anspruch auf Weiterbeschäftigung, Lohnansprüche, Lohnfortzahlung, Urlaubsabgeltung u.a.m. sind Gegenstände unserer Tätigkeit. Hier gibt es eine Vielzahl von Interessengegensätzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die hier gebotene rechtliche Rat und die rechtliche Vertretung erfolgen.